
Normale Angehörige
Der Hauptantragsteller kann die folgenden Personen als „normale Angehörige“ einbeziehen: Ehepartner / Partner Kinder (18 Jahre und jünger) Eltern Großeltern
Sonderangehörige
In Anerkennung der Tatsache, dass sich die Definition der Familie im Laufe der Zeit verändert hat, bietet die Regierung von Sierra Leone Bestimmungen für „Sonderangehörige“ an, um modernen Familienstrukturen Rechnung zu tragen. Dazu gehören: Geschwister (30 Jahre und jünger) Ehepartner von Geschwistern Kinder von Geschwistern (18 Jahre und jünger) Letzter verbleibender Verwandter Zusätzliche Ehepartner - Die Regierung von Sierra Leone erkennt Ehen an, die nach den Gesetzen der Heimatgerichtsbarkeit des Hauptantragstellers rechtlich gültig sind, einschließlich polygamer Ehen, sofern solche Verbindungen lokal anerkannt werden. Akzeptable Nachweise umfassen Heiratsurkunden, eidesstattliche Erklärungen oder jede andere Dokumentation, die im Herkunftsland des Hauptantragstellers üblicherweise als Nachweis einer ehelichen Beziehung dienen würde.
+1 Geschäftspartner-Incentive
Dieses Incentive spiegelt das reale Investitionsverhalten wider, bei dem Co-Investoren gemeinsam handeln und so Joint Ventures sowie erhöhte Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen fördern. Für die Qualifizierung für das +1 Geschäftspartner-Incentive ist kein Nachweis einer früheren Geschäftspartnerschaft erforderlich. Erforderlich ist lediglich: i. Der +1 Geschäftspartner muss 21 Jahre ODER älter sein ii. Muss die Due-Diligence-Prüfung bestehen iii. Das +1 Geschäftspartner-Incentive in Höhe von USD 30 000 muss wie bei allen anderen Angehörigengebühren auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.