
Die Änderung Ihres Namens in Sierra Leone ist legal. Wenn Sie möchten, dass Ihr neuer Name auf Ihrer Einbürgerungsurkunde und Ihrem Reisepass erscheint, muss die Namensänderungs-Deklarationsurkunde vor Ihrem Einbürgerungsantrag eingereicht werden.
Hier ist der schrittweise Ablauf, dem wir folgen -
a. Für die rechtmäßige Änderung des Namens WÄHREND des Fast-Track-Staatsbürgerschaftsantragsverfahrens
b. Für eine rechtmäßige Namensänderung NACH Genehmigung und Ausstellung des Einbürgerungsschreibens und der Einbürgerungsurkunde.
Ein Deed Poll ist ein einseitiges Dokument, das im Wesentlichen besagt: „Ich ändere meinen Namen von X in Y.“
Wir (oder unser offizieller Partner) stellen Ihnen dieses Deed-Poll-Formular zur Verfügung.
Was Sie tun müssen:
Nachdem Sie das Deed Poll unterschrieben haben:
Alle während dieses Prozesses erstellten Dokumente — einschließlich des registrierten Deed Poll und aller anderen Ausweisdokumente — müssen mit dem Ausstellungszeitplan des Datums der Einbürgerung übereinstimmen
Häufig gestellte Fragen zur rechtmäßigen Namensänderung
Sobald ein Antragsteller sein Einbürgerungsschreiben erhalten hat, ist er bereits Staatsbürger von Sierra Leone unter dem in diesem Schreiben angegebenen Namen. Ab diesem Zeitpunkt wird jede Namensänderung genau so behandelt wie bei jedem anderen privaten Staatsbürger von Sierra Leone – durch die Einreichung einer Namensänderungsurkunde (Deed Poll).
Dies ist eine Frage der zivilen Identität, keine Frage der Staatsbürgerschaft.
Eine Namensänderungsurkunde:
Offizielle Partner sollten beachten:
Eine Namensänderungsurkunde ändert niemals frühere Dokumente – sie regelt nur die rechtliche Identität der Person nach ihrer Ausfertigung.
Der Name, der im Reisepass erscheint, hängt ausschließlich vom Zeitpunkt ab:
Abgesehen von unseren standardmäßigen Gebühren für die rechtliche Namensänderung ist dies die einzige Kostenfolge.
Es fallen keine zusätzlichen Staatsbürgerschaftsgebühren oder -schritte an.
Zur Ausstellung oder Neuausstellung eines Reisepasses auf den neuen Namen legt der Antragsteller vor:
Es sind keine zusätzlichen Formulare, Beglaubigungen oder interne Bearbeitung erforderlich.
Eine Namensänderung mittels Namensänderungsurkunde nach der Einbürgerung ist eine unkomplizierte zivilrechtliche Identitätsänderung.
Sie hat keinen Einfluss auf den Staatsbürgerschaftsstatus, erfordert keine neue Bearbeitung der Staatsbürgerschaft und betrifft nur den Namen, der auf einem zukünftigen Reisepass gedruckt wird. Unser Team kann dies alles aus der Ferne für Sie bearbeiten.
Wenn bereits ein Reisepass ausgestellt wurde, kann ein Ersatzreisepass beantragt werden, indem ein neuer Reisepassantrag ausgefüllt wird.