„Antragsteller“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die über GO-FOR-GOLD einen Antrag einreicht, sei es direkt oder über einen offiziellen Partner.
„Offizieller Partner“ („Partner“) bezeichnet jeden offiziell autorisierten Vermittler, der im Namen eines Antragstellers einen Antrag einreicht.
„Antrag“ bezeichnet den gesamten Einreichungsprozess, einschließlich KYC vor Antragstellung, Einreichung der Unterlagen und abschließender Bearbeitung.
„Treuhandkonto“ bezeichnet Gelder, die vom Antragsteller auf das vorgesehene Treuhandkonto für die Zwecke der Bearbeitung, Due Diligence und Antragsausführung eingezahlt werden.
„Due Diligence“ bezeichnet sämtliche Verifizierungs-, Compliance-, KYC/AML-Prüfungen, administrative Bearbeitung und antragsbezogene Tätigkeiten, die von GO-FOR-GOLD oder den beauftragten Dienstleistern durchgeführt werden.
2. Freiwilliger Rücktritt vor Zahlung auf das Treuhandkonto
2.1 Ein Antragsteller oder Partner kann einen Antrag jederzeit vor der Einzahlung von Geldern auf das Treuhandkonto zurückziehen.
2.2 Der Rücktritt muss formell schriftlich per E-Mail an den benannten administrativen Kontakt von GO-FOR-GOLD mitgeteilt werden.
2.3 Nach Eingang einer gültigen Rücktrittsmitteilung:
Der Antrag gilt als geschlossen; sämtliche Antragsdaten werden dauerhaft aus dem GO-FOR-GOLD Application Hub gelöscht; es fallen keine Gebühren, Kosten oder Strafen an.
3. Beginn des aktiven Antragsstatus / Eingang von Geldern
3.1 Mit Eingang der Gelder auf dem Treuhandkonto gilt der Antrag als:
aktiv und unwiderruflich zur Bearbeitung im Rahmen des GO-FOR-GOLD-Programms verpflichtet.
3.2 Ab diesem Zeitpunkt:
Der Antrag kann vom Antragsteller oder Partner zurückgezogen, ausgesetzt oder storniert werden; in einem solchen Fall gelten alle Treuhandgelder als für Bearbeitungs- und Due-Diligence-Tätigkeiten zugewiesen und werden vollständig an die Treuhandparteien freigegeben, da davon ausgegangen wird, dass alle aufschiebenden Bedingungen tatsächlich erfüllt sind.
4.1 Eine Rückerstattung von Treuhandgeldern wird NUR unter den folgenden Bedingungen geprüft:
(a) Die Regierung von Sierra Leone lehnt den Antrag formell ab; oder (b) der Antragsteller erfüllt die erforderlichen Due-Diligence-Standards nicht.
4.2 Es werden unter keinen anderen Umständen Rückerstattungen gewährt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
i) Freiwilliger Rücktritt nach Einzahlung auf das Treuhandkonto;
ii) Meinungsänderung des Antragstellers oder Partners;
iii) Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen nach Einreichung;
iv) Verzögerungen außerhalb der Kontrolle von GO-FOR-GOLD.
5. Berechnung und Abzüge bei Rückerstattungen
5.1 Wird gemäß Klausel 4 eine Rückerstattung genehmigt, wird der Rückerstattungsbetrag wie folgt berechnet:
Gesamteingegangene Treuhandgelder ABZÜGLICH angefallene Due-Diligence-Kosten ABZÜGLICH Verwaltungs-, KYC- und Bearbeitungsgebühren.
Der Antragsteller erkennt an und stimmt zu, dass:
Due-Diligence- und Bearbeitungsgebühren unter keinen Umständen nach Beginn der Leistungen erstattungsfähig sind; der genaue Rückerstattungsbetrag kann je nach Komplexität des Antrags variieren und wird gegebenenfalls offengelegt.
6. KYC-Schutzprozess vor der AntragstellungProzess
6.1 GO-FOR-GOLD führt einen obligatorischen KYC-Prüfprozess vor der Antragstellung durch.
6.2 Dieser Schritt soll sicherstellen:
Erste Überprüfung der Berechtigung vor der vollständigen Antragseinreichung; Verringerung des nachgelagerten Compliance-Risikos; Berechtigung zum Fortfahren bis zur Phase der Einzahlung auf das Treuhandkonto.
6.3 Nur Antragstellern, die das KYC vor der Antragstellung erfolgreich bestehen, wird gestattet, mit der vollständigen Antragseinreichung und der Finanzierung des Treuhandkontos fortzufahren.
7. Datenverarbeitung bei Rücktritt oder Schließung
7.1 GO-FOR-GOLD speichert sensible personenbezogene Daten nicht über das für den Betrieb erforderliche Maß hinaus.
7.2 Im Falle eines Antragsrücktritts vor der Finanzierung des Treuhandkontos:
Alle zugehörigen Antragsdaten werden dauerhaft aus dem Application Hub gelöscht.
7.3 Im Falle der Schließung eines Antrags nach der Bearbeitung:
Die Datenspeicherung erfolgt nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen und Compliance-Verpflichtungen.
8. Bestätigung
Durch die Fortsetzung eines Antrags bestätigt und erklärt der Antragsteller und/oder Partner ausdrücklich, dass:
i) sie diese Rückerstattungsrichtlinie vollständig gelesen und verstanden haben;
ii) sie die nicht erstattungsfähige Natur der einmal eingezahlten Treuhandgelder akzeptieren;
iii) sie akzeptieren, dass Rückerstattungen strikt auf die hierin dargelegten Bedingungen beschränkt sind;
iv) sie verstehen, dass GO-FOR-GOLD einen strukturierten, compliance-orientierten Antragsprozess betreibt, der eine Verpflichtung in der Treuhandphase erfordert.